Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft: Was Mieter jetzt wissen müssen

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft: Was Mieter jetzt wissen müssen

Am 28. Juli 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seit dem 29. Juli heißt das bisherige GEG Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die wichtigste Änderung: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.

Eigentümer können damit wieder frei zwischen Heizsystemen wählen – auch Gas- und Ölheizungen sind zulässig. Sie müssen aber schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).

Für Mieter ist vor allem die neue Kostenteilung relevant: Wird nach den GModG-Regeln eine fossile Heizung neu eingebaut, tragen Vermieter und Mieter ab 2028 die CO₂-Kosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Auch die Mehrkosten der Bio-Treppe werden geteilt. Weitere Teile des Gesetzes treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (BGBl. 2026 I Nr. 226) – verkündet am 28.07.2026
  2. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz

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