Lösungen · Reformen
Reformvorschläge: Was die Politik tun könnte
Von strengerer Mietregulierung bis zu schnellerem Bauen: Die Vorschläge zur Wohnungsfrage unterscheiden sich stark – ebenso ihre Wirkung und ihre Nebenwirkungen.
In der wohnungspolitischen Debatte lassen sich grob zwei Ansätze unterscheiden: Regulierung, die bestehende Mieter vor zu starken Erhöhungen schützt, und Angebotspolitik, die durch mehr Neubau den Markt entspannen soll. Die meisten Fachleute halten beides für nötig – über die Gewichtung wird gestritten.
Wir stellen zentrale Vorschläge vor und geben die wichtigsten Argumente von Befürwortern und Kritikern wieder. Eine Bewertung im Sinne einer Wahlempfehlung nehmen wir nicht vor.
| Vorschlag | Befürworter argumentieren | Kritiker argumentieren |
|---|---|---|
| Mietpreisbremse verschärfen oder entfristen | Schützt Wohnungssuchende vor Preissprüngen bei Wiedervermietung | Bremst Investitionen, behebt den Mangel nicht |
| Indexmieten deckeln (Teil von „Mietrecht II“) | Verhindert, dass Inflationsphasen direkt auf Mieten durchschlagen | Greift in Vertragsfreiheit ein, Bürokratie |
| Modernisierungsumlage senken oder befristen | Umlage endet, wenn Investition refinanziert ist | Weniger Anreiz für energetische Sanierung |
| Warmmietenneutrale Sanierung als Ziel | Mieter zahlen nicht mehr als vorher, Klimaschutz trotzdem | Ohne zusätzliche Förderung oft nicht finanzierbar |
| Grundsteuer aus den Betriebskosten streichen | Entlastet Mieter direkt, Eigentümer profitieren vom Bodenwert | Eigentümer würden Kaltmieten erhöhen |
| Schneller und günstiger bauen („Bau-Turbo“, Standards senken) | Mehr Angebot senkt langfristig Preise | Wirkt nur langsam, Qualitäts- und Umweltrisiken |
| Neue Wohngemeinnützigkeit | Dauerhaft günstige Mieten durch Steuervorteile für gemeinwohlorientierte Vermieter | Fördervolumen bisher gering, Wirkung unklar |
Darstellung der in der öffentlichen Debatte vertretenen Positionen, ohne eigene Bewertung.
Was bereits beschlossen ist
Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde 2026 die Teilung von CO₂-Kosten und Gasnetzentgelten bei neuen fossilen Heizungen beschlossen. Der CO₂-Preiskorridor gilt auch 2027. Im parlamentarischen Verfahren befindet sich das Mietrechtspaket „Mietrecht II“ mit einem Deckel für Indexmieten, Regeln für Möblierungszuschläge und einer erweiterten Schonfrist bei Zahlungsverzug.
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Quellen & weiterführende Informationen
- § 556d BGB – Mietpreisbremse
- Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Drs. 21/6807) – parlamentarisches Verfahren
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (BGBl. 2026 I Nr. 226) – verkündet am 28.07.2026
- Der Paritätische: Studie belegt – Wohnen macht arm – Sonderauswertung Destatis