Gesetze & Politik

Die Regeln hinter der Rechnung

Welche Kosten Mieter tragen, entscheidet nicht der Markt allein. Gesetze legen fest, was umgelegt werden darf, wie Kosten geteilt werden und wo Grenzen gelten.

Rechtsstand: November 2026

Wohnkosten sind in hohem Maß politisch gestaltet. Das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt, wie stark Mieten steigen dürfen. Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Nebenkosten umlagefähig sind. Das Gebäudemodernisierungsgesetz definiert, welche Heizungen eingebaut werden dürfen, und das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, wer die Klimakosten des Heizens trägt.

2026 war ein Jahr mit großen Veränderungen: Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut, die Kostenteilung bei neuen fossilen Heizungen neu geregelt, der CO₂-Preiskorridor verlängert. Eine weitere Mietrechtsreform befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Gesetzes-Timeline: Was sich wann ändert
  1. 1.1.2023CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Stufenmodell zur Teilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter
  2. 1.1.2024Gebäudeenergiegesetz mit 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen
  3. 1.1.2025Reformierte Grundsteuer wird erstmals erhoben
  4. Juli 2025Mietpreisbremse bis 31.12.2029 verlängert
  5. 1.1.2026CO₂-Preis erstmals im Korridor 55–65 €/t
  6. 29.7.2026Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft: 65-Prozent-Vorgabe entfällt, Bio-Treppe für fossile Heizungen
  7. 1.1.2027Weitere GModG-Regeln, u. a. neue Primärenergiefaktoren; CO₂-Preiskorridor gilt fort
  8. 1.1.2028Start EU-Emissionshandel ETS2; hälftige Teilung von CO₂-Kosten und Gasnetzentgelten bei neuen fossilen Heizungen
  9. 1.1.2030Nullemissionsstandard für alle Neubauten

Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 226, BEHG, CO2KostAufG, BGB

Die Gesetze im Einzelnen

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Mietervereine und Verbraucherzentralen beraten im Einzelfall.

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