
Verdunstungsröhrchen und Ableser an der Wohnungstür haben bald ausgedient. Die Heizkostenverordnung verlangt, dass Heizkostenverteiler und Wärmezähler bis Ende 2026 aus der Ferne ablesbar sind. Sind solche Geräte installiert, müssen Vermieter die Bewohner monatlich über ihren Verbrauch informieren.
Für Mieter ist das ein Gewinn: Wer seinen Verbrauch zeitnah sieht, kann gegensteuern – und erlebt bei der Jahresabrechnung weniger Überraschungen.
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Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 21.05.2026. Keine Rechtsberatung.