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GEG und GModG: Wie die neue Heizungs- und Gebäudepolitik das Wohnen verändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt auf Wahlfreiheit bei der Heizung – und verteilt die Folgekosten fossiler Heizungen neu zwischen Vermietern und Mietern.
Rechtsstand: November 2026
Die gesetzlichen Anforderungen an Gebäude und Heizungen sind ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie sollen den Energieverbrauch im Gebäudesektor senken und die Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich ausrichten.
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bundestag und Bundesrat stimmten Anfang Juli zu, der Bundespräsident fertigte das Gesetz am 23. Juli aus, am 28. Juli wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026; weitere Teile treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 226; Bundesregierung
Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Mit dem GModG verfolgt die Bundesregierung einen technologieoffeneren Ansatz. Eigentümer können grundsätzlich zwischen unterschiedlichen Heizungsarten wählen. Neben Wärmepumpen, Wärmenetzen und Biomasseheizungen sind auch Gas- und Ölheizungen wieder ohne die bisherige 65-Prozent-Hürde möglich.
Die Wahlfreiheit ist allerdings mit Anforderungen an die künftige Klimaverträglichkeit der Brennstoffe verbunden: Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss nach der sogenannten Bio-Treppe schrittweise wachsende Anteile biogener oder synthetischer Brennstoffe – etwa Biomethan – einsetzen. Ein eigenes Gesetz zu einer Grüngas- und Grünheizölquote hat der Gesetzgeber angekündigt.
Welche Folgen können für Mieter entstehen?
Die Auswirkungen sind nicht für jede Wohnung gleich. Bei einem Heizungstausch verändern sich Investitionskosten, Betriebskosten und die langfristige Energieeffizienz. Eine moderne Anlage kann den Verbrauch reduzieren. Die tatsächliche Entlastung hängt aber von Anschaffungskosten, Finanzierung, Förderung, Energiepreisen und dem Zustand des Gebäudes ab.
Biomethan ist teurer als Erdgas und wird nach Einschätzung mehrerer Forschungsinstitute auch langfristig knapp bleiben. Gleichzeitig dürften die Gasnetzentgelte steigen, weil sich die Kosten des Netzes auf immer weniger Kunden verteilen. Für Mieter in Gebäuden mit neuer Gasheizung ist daher entscheidend, wer diese Kosten trägt.
Die entscheidende Frage
Eine neue Heizungsanlage ist nicht automatisch eine finanzielle Entlastung oder Belastung. Entscheidend ist die Gesamtrechnung aus Investition, Förderung, Energieverbrauch und rechtlicher Kostenverteilung. Für Mieter ist besonders relevant, welche Kosten umlagefähig sind und welche Schutzmechanismen bei unwirtschaftlichen Heizungsentscheidungen greifen.
| Heizsystem | Mögliche Vorteile | Kostenrisiken für Mieter |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | Hohe Effizienz bei geeigneten Bedingungen; 2025 die günstigste Heizart im Heizspiegel | Modernisierungsumlage, Strompreis, Eignung des Gebäudes |
| Fernwärme | Keine eigene Wärmeerzeugung im Gebäude | Anschlusskosten, Preisentwicklung, kein Anbieterwechsel möglich |
| Gasheizung | Bestehende Infrastruktur oft nutzbar; geringere Investition | Brennstoffpreis, CO₂-Kosten, Netzentgelte, Bio-Treppe (teilweise hälftig geteilt) |
| Ölheizung | Bestehende Anlagen können weiter betrieben werden | Brennstoffpreis (Prognose 2026: +24 %), CO₂-Kosten, Bio-Treppe |
| Biomasse (Pellets) | Erneuerbarer Brennstoff, derzeit relativ günstig | Brennstoffpreis (2025: +20 %), Lagerung, Emissionen |
Allgemeine Eigenschaften. Die Wirtschaftlichkeit muss für das konkrete Gebäude berechnet werden. Preisangaben: Heizspiegel 2026.
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Quellen & weiterführende Informationen
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (BGBl. 2026 I Nr. 226) – verkündet am 28.07.2026
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- Bundeswirtschaftsministerium: Informationen zum GModG
- Verbraucherzentrale: GModG – Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Gesetze im Internet: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)