Lösungen · Steuern
Steuerliche Entlastung: Was Mieter heute absetzen können
Auch Mieter können Teile ihrer Nebenkosten von der Steuer absetzen. Das ist kein Ersatz für bezahlbare Mieten – aber bares Geld, das viele verschenken.
Nach § 35a Einkommensteuergesetz können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das gilt auch für Mieter, soweit die Kosten über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden. Abzugsfähig sind jeweils 20 Prozent der Arbeitskosten – nicht der Materialkosten.
| Position | Steuerlicher Abzug | Beispiele aus der Nebenkostenabrechnung |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr | Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Winterdienst |
| Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr | Wartung der Heizung, Schornsteinfeger, Reparaturen |
| Umzugskosten (beruflich veranlasst) | Werbungskosten | Umzug für den ersten Job oder Jobwechsel |
| Doppelte Haushaltsführung | Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Monat | Zweitwohnung am Arbeitsort |
Quelle: §§ 9, 35a EStG. Für Auszubildende und Studierende im Erststudium gelten besondere Regeln. Keine Steuerberatung.
Reformdebatte: Steuern und Wohnkosten
Diskutiert werden auch grundsätzliche steuerliche Reformen: die Streichung der Grundsteuer aus dem Katalog der umlagefähigen Betriebskosten, ein höherer Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den ersten Immobilienerwerb, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Fernwärme oder eine Senkung der Stromsteuer, die auch Haushalten mit Wärmepumpe zugutekäme. Jede dieser Maßnahmen hat Verteilungswirkungen, die in der Debatte unterschiedlich bewertet werden.
Weiterlesen
Quellen & weiterführende Informationen