
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt stärker auf Wahlfreiheit und lässt neue fossile Heizungen wieder zu. Damit verlagert sich die Frage auf die laufenden Kosten: CO₂-Preis, Gasnetzentgelte und die vorgeschriebene schrittweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe.
Ob diese Brennstoffe künftig in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar sind, ist umstritten. Für Mieter ist deshalb die neue Kostenteilung wichtig, die seit Juli 2026 im Gesetz steht.
GesetzeGebäudemodernisierungsgesetzDas neue Heizungsrecht.GesetzeCO₂-KostenaufteilungStufenmodell und neue 50/50-Regel.
Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 26.05.2026. Keine Rechtsberatung.