Ursachen · Energiepreise

Energiepreise und CO₂-Kosten: Der Preis des fossilen Heizens

Seit 2021 kostet der Ausstoß von CO₂ beim Heizen mit Gas und Öl Geld. Mit dem EU-Emissionshandel ab 2028 könnte der Preis deutlich schwanken.

Die Heizkosten eines Haushalts setzen sich aus dem Preis für den Energieträger, Netzentgelten, Steuern und Abgaben sowie – bei fossilen Brennstoffen – dem CO₂-Preis zusammen. Seit Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels im Jahr 2021 steigt dieser CO₂-Anteil schrittweise.

Seit 2026 wird der Preis erstmals innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne über Versteigerungen bestimmt. Der Bundestag hat im Oktober 2026 beschlossen, diesen Korridor auch für 2027 beizubehalten, weil der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wurde.

Nationaler CO₂-Preis je Tonne (Brennstoffemissionshandel)
25 €202130 €202230 €202345 €202455 €202555–65 €202655–65 €2027Marktab 2028

Quelle: BEHG, Deutscher Bundestag (Beschluss Oktober 2026) · 2026/27: Preiskorridor, dargestellt ist die Obergrenze. Ab 2028: Marktpreis im EU-ETS2, Höhe offen (Balken symbolisch).

Wer zahlt den CO₂-Preis? Das Stufenmodell

Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten teilen. Die Logik: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Maßstab ist der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, eingeteilt in zehn Stufen.

In sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter die CO₂-Kosten nahezu vollständig, in den ineffizientesten Gebäuden der Vermieter bis zu 95 Prozent. Der Vermieter muss die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen; fehlen die Angaben, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen.

Ausblick: ETS2 ab 2028

Mit dem Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr entfällt der feste nationale Korridor. Der Preis bildet sich dann am Markt und ist nach oben nicht dauerhaft festgelegt. Für Haushalte mit Gas- oder Ölheizung bedeutet das weniger Planbarkeit.

Für Mieter ist deshalb nicht nur die Höhe des CO₂-Preises entscheidend, sondern auch die Frage, wie gut ihr Gebäude gedämmt ist – denn davon hängt ab, welchen Anteil sie nach dem Stufenmodell tragen – und ob der Vermieter eine fossile Heizung neu einbaut, für die die hälftige Teilung gilt.

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