2026 laufen mehrere Übergangsfristen aus, und der CO₂-Preis wird erstmals in einem Korridor versteigert. Für Mieter bedeutet das: mehr Transparenz beim Verbrauch – und neue Prüfpunkte in der Heizkostenabrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
Abrechnungsfrist Die Abrechnung 2025 muss bis 31.12.2026 zugehen; der Vermieter trägt das Zugangsrisiko.
Fernablesung Heizkostenverteiler und Wärmezähler müssen bis Ende 2026 fernablesbar sein.
Verbrauchsinformation Bei fernablesbaren Geräten müssen Vermieter monatlich über den Verbrauch informieren.
CO₂-Preis 2026 und 2027 liegt er im Korridor von 55 bis 65 € je Tonne.
Kürzungsrechte 15 % bei überwiegend verbrauchsunabhängiger Abrechnung; je 3 % bei fehlender Fernablesung bzw. Verbrauchsinformation und bei fehlerhafter CO₂-Aufteilung.
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Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 09.07.2026. Keine Rechtsberatung.