
Baustelle im Haus, und danach eine Mieterhöhung? Ob das rechtens ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Modernisierung oder um eine Erhaltungsmaßnahme handelt. Reparaturen und Instandhaltung trägt der Vermieter vollständig. Nur Modernisierungen dürfen anteilig auf die Miete umgelegt werden.
In der Praxis fallen beide oft zusammen – etwa wenn morsche Fenster durch moderne Isolierfenster ersetzt werden. Dann ist nur der Teil umlagefähig, der über die ohnehin fällige Reparatur hinausgeht.
GesetzeModernisierungsumlage8 Prozent, Kappungsgrenzen, Härtefälle.UrsachenEnergetische GebäudesanierungEntlastung oder Mieterhöhung?
Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 01.09.2026. Keine Rechtsberatung.