Bio-Treppe: Wer trägt die Mehrkosten neuer Gasheizungen?

Bio-Treppe: Wer trägt die Mehrkosten neuer Gasheizungen?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung die 65-Prozent-Vorgabe durch die sogenannte Bio-Treppe ersetzt: Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss schrittweise wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetischer Brennstoffe einsetzen.

Diese Brennstoffe sind deutlich teurer als Erdgas. Forschungsinstitute und Umweltverbände rechnen damit, dass sie auch langfristig knapp bleiben. Hinzu kommt, dass die Gasnetzentgelte steigen dürften, weil immer weniger Haushalte die Kosten des Netzes tragen. Analysen erwarten, dass sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen bis 2045 mehr als verdoppeln könnten.

Der Gesetzgeber hat auf die Kritik reagiert: Bei neuen fossilen Heizungen werden die Mehrkosten der biogenen Brennstoffe, die CO₂-Kosten und die Netzentgelte hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Mieterverbände halten das für einen Fortschritt, aber nicht für ausreichend – denn die Hälfte der steigenden Kosten bleibt bei den Mietern, die die Heizungsentscheidung nicht getroffen haben.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (BGBl. 2026 I Nr. 226) – verkündet am 28.07.2026
  2. Gesetze im Internet: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
  3. co2online: Heizspiegel für Deutschland 2026 – Abrechnungsjahr 2025, Prognose 2026

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