Eine Abrechnung, die zu hoch wirkt oder Fehler enthält, müssen Mieter nicht hinnehmen. Das Gesetz sieht ein gestuftes Vorgehen vor – von der Einsicht in die Belege bis zu pauschalen Kürzungen bei der Heizkostenabrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
Belegeinsicht Mieter dürfen Rechnungen, Verträge und Verbrauchsdaten einsehen und fotografieren (§ 259 BGB).
Zurückbehaltung Solange die Einsicht verweigert wird, muss die Nachzahlung nicht geleistet werden. Laufende Vorauszahlungen bleiben fällig.
Widerspruch Innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang, schriftlich und mit konkret benannten Positionen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Kürzung Heizkosten 15 %, wenn nicht überwiegend nach Verbrauch abgerechnet wird; je 3 % bei fehlender Fernablesbarkeit oder Verbrauchsinformation und bei fehlendem CO₂-Kostenausweis.
Wirtschaftlichkeit Der Vermieter muss Kosten im Rahmen halten. Der regionale Betriebskostenspiegel hilft beim Vergleich.
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Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 18.05.2026. Keine Rechtsberatung.