Die Hausmeister-Falle: Wenn Verwaltung als Betriebskosten abgerechnet wird

Die Hausmeister-Falle: Wenn Verwaltung als Betriebskosten abgerechnet wird

Die Kosten für den Hauswart gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Viele Hausmeister erledigen aber auch Aufgaben, die mit Betriebskosten nichts zu tun haben: Mahnwesen, Wohnungsübergaben, kleine Reparaturen. Wird ihr gesamter Lohn umgelegt, zahlen Mieter für Verwaltung und Instandhaltung mit.

Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 11.05.2026. Keine Rechtsberatung.

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