Sobald der erste Schnee fällt, beginnt in vielen Häusern die Diskussion: Wer räumt – und wer zahlt? Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter. Er kann eine Fachfirma beauftragen und die Kosten umlegen oder die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen.
Beides geht nur mit klarer vertraglicher Grundlage. Eine Regelung allein in der Hausordnung genügt für die Übertragung der Räumpflicht nicht.