Winterdienst und Straßenreinigung: Wann Mieter zahlen müssen

Winterdienst und Straßenreinigung: Wann Mieter zahlen müssen

Sobald der erste Schnee fällt, beginnt in vielen Häusern die Diskussion: Wer räumt – und wer zahlt? Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter. Er kann eine Fachfirma beauftragen und die Kosten umlegen oder die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen.

Beides geht nur mit klarer vertraglicher Grundlage. Eine Regelung allein in der Hausordnung genügt für die Übertragung der Räumpflicht nicht.

Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 04.09.2026. Keine Rechtsberatung.

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