Gartenpflege im Mietverhältnis: Pflichten und umlagefähige Kosten

Gartenpflege im Mietverhältnis: Pflichten und umlagefähige Kosten

Ein Garten am Haus ist für viele Mieter ein Gewinn – und regelmäßig Anlass für Streit. Zwei Fragen sind zu trennen: Muss der Mieter selbst Hand anlegen? Und darf der Vermieter die Kosten einer Gärtnerfirma umlegen?

Ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag liegt die Gartenpflege grundsätzlich beim Vermieter. Eine pauschale Übertragung erfasst nach der Rechtsprechung nur einfache Arbeiten.

Zusammenfassung auf Grundlage des Ratgebers von Mietnebenkostenchecker.de vom 12.08.2026. Keine Rechtsberatung.

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