Modernisierungsankündigung erhalten – was jetzt?

Modernisierungsankündigung erhalten – was jetzt?

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, beginnen wichtige Fristen zu laufen. Die Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme in Textform zugehen und Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Mieterhöhung enthalten.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 555d BGB – Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Härtefall
  2. § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
  3. § 559e BGB – Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage

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