
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 enthält erstmals die Grundsteuer nach dem neuen Bewertungsrecht. Je nach Gemeinde, Grundstück und Hebesatz kann der Betrag deutlich vom Vorjahr abweichen – nach oben wie nach unten. Vermieter müssen die Abrechnung für 2025 bei kalenderjährlicher Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 zustellen.
Quellen & weiterführende Informationen