Nebenkostenabrechnung 2025: So prüfen Sie die neue Grundsteuer

Nebenkostenabrechnung 2025: So prüfen Sie die neue Grundsteuer

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 enthält erstmals die Grundsteuer nach dem neuen Bewertungsrecht. Je nach Gemeinde, Grundstück und Hebesatz kann der Betrag deutlich vom Vorjahr abweichen – nach oben wie nach unten. Vermieter müssen die Abrechnung für 2025 bei kalenderjährlicher Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 zustellen.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
  2. § 2 Betriebskostenverordnung – Aufstellung der Betriebskosten
  3. § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten

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