Gesetze · CO₂-Kosten

CO₂-Kostenaufteilung: Wer zahlt fürs Klima?

Seit 2023 teilen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten des Heizens. Je schlechter das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter. Für neue fossile Heizungen gilt künftig 50/50.

Rechtsstand: November 2026

Bis Ende 2022 trugen Mieter die CO₂-Kosten ihrer Heizung allein – obwohl sie weder die Heiztechnik noch die Dämmung des Gebäudes bestimmen. Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) hat der Gesetzgeber das geändert. Ziel ist, Vermietern einen Anreiz für energetische Sanierungen zu geben und Mieter zu entlasten, die in ineffizienten Gebäuden wohnen.

Das Zehn-Stufen-Modell

Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher er ist, desto größer der Anteil des Vermieters. Der Vermieter muss die Einstufung und die Berechnung in der Heizkostenabrechnung offenlegen.

Aufteilung der CO₂-Kosten bei Wohngebäuden (Anlage zum CO2KostAufG)
StufeCO₂-Ausstoß pro m² und JahrAnteil MieterAnteil Vermieter
1unter 12 kg100 %0 %
212 bis unter 17 kg90 %10 %
317 bis unter 22 kg80 %20 %
422 bis unter 27 kg70 %30 %
527 bis unter 32 kg60 %40 %
632 bis unter 37 kg50 %50 %
737 bis unter 42 kg40 %60 %
842 bis unter 47 kg30 %70 %
947 bis unter 52 kg20 %80 %
1052 kg und mehr5 %95 %

Quelle: CO2KostAufG. Sonderregeln gelten z. B. bei Denkmalschutz oder Milieuschutz.

Neu ab 2028: Hälftige Teilung bei neuen fossilen Heizungen

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das CO2KostAufG erweitert. Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach den neuen Vorgaben des GModG eingebaut werden, entfällt das Stufenmodell. Stattdessen tragen Vermieter und Mieter ab dem 1. Januar 2028 die CO₂-Kosten und die Gasnetzentgelte pauschal je zur Hälfte. Auch die Mehrkosten für die vorgeschriebenen biogenen Brennstoffe werden geteilt.

Die Regelung soll verhindern, dass Mieter allein die steigenden Folgekosten einer Heizungsentscheidung tragen, die der Vermieter getroffen hat. Kritiker aus der Mieterbewegung halten sie dennoch für unzureichend, weil die Hälfte der steigenden Kosten weiterhin bei den Mietern bleibt. Vermieterverbände bemängeln den zusätzlichen Abrechnungsaufwand.

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