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Das Gebäudeenergiegesetz: Aufstieg und Umbau eines Streitgesetzes

Kaum ein Gesetz hat die Debatte ums Wohnen so geprägt wie das „Heizungsgesetz“. Seit Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz – und folgt einer neuen Logik.

Rechtsstand: November 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und fasste die bis dahin getrennten Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Es legte fest, welche energetischen Anforderungen neue und bestehende Gebäude erfüllen müssen – von der Dämmung bis zur Heiztechnik.

Bundesweit bekannt wurde das GEG durch die Novelle von 2023, die ab 2024 galt: Neu eingebaute Heizungen sollten grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude war die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Die Debatte darüber war heftig – um Kosten, Technologieoffenheit und soziale Folgen.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem am 28. Juli 2026 verkündeten Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226) wurde das GEG in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich neu ausgerichtet. Die 65-Prozent-Vorgabe ist entfallen. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener Ansatz: Auch Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut werden, müssen aber künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Zugleich setzt das Gesetz die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 um, etwa mit einem Nullemissionsstandard für Neubauten ab 2030. Viele bekannte Regeln aus dem GEG – Energieausweis, Austauschpflicht für sehr alte Heizkessel, Anforderungen bei Sanierungen – bestehen im GModG fort.

Vom GEG zum GModG: Die wichtigsten Unterschiede
ThemaGEG (2024 bis Juli 2026)GModG (seit 29.7.2026)
Neue Heizungen65 % erneuerbare Energien (mit Übergangsfristen)Freie Wahl der Heizungsart
Gas- und ÖlheizungenNur unter BedingungenZulässig, mit steigenden Anteilen biogener Brennstoffe (Bio-Treppe)
Kopplung an WärmeplanungJa, für BestandsgebäudeEntfallen
Mieterschutz bei HeizkostenModernisierungsumlage begrenzt (0,50 €/m²)Zusätzlich hälftige Teilung von CO₂-Kosten, Netzentgelten und Bio-Mehrkosten bei neuen fossilen Heizungen
NeubauEffizienzstandardNullemissionsstandard ab 2030

Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich ist der Gesetzestext.

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